Ansicht umschalten
Avatar von Makrovir
  • Makrovir

mehr als 1000 Beiträge seit 11.12.2000

Wenn..

Wenn jemand einen Menschen entführt und einsperrt, dann wird das Verbrechen nicht damit besser das man den Menschen nach Zahlung des Lösegeldes wieder freilässt.

Das Verbrechen ist der Freiheitsentzug (Entführung) und die Lösegeldforderung selbst im Grunde nur eine weitere Nötigung.

Somit erübrigt sich die Frage danach, ob es sich im Falle der zweiten Geisel um eine Diskriminierung handelt.

Die Impfung als Vorraussetzung um den Freiheitsenzug zu beenden ist also wie ein Lösegeld, also nur eine weitere Nötigung zusätzlich zum Verbrechen des Freiheitsentzuges.

Um die Frage zu beantworten ob der Freiheitsentzug rechtmäßig war muss man die Frage der Verhältnismäßigkeit beantworten.

Und da bin Ich der Meinung das die Maßnahmen der Bundesregierung weit über eine Verhältnismäßigkeit hinausgehen und die angeordneten Maßnahmen somit illegal sind.

Mfg Makrovir

Bewerten
- +
Ansicht umschalten