Darum ist es umso verwerflicher, unter Gesetzesbrüchen mit Beiteiligung und Unterstützung des Bundesverfassungsgerichts die Bürger zur Teilnahme unter Androhung von Gefängnis und Ruin des bürgerlichen Lebens zu zwingen, wo wir doch auch freiheitliche Möglichkeiten hätten, wie es Artikel 5 GG nahelegt....