SATFVT schrieb am 09.11.2024 16:20:
So in etwa wie es im §51 vom EEG drin steht?
Den kannte ich tatsächlich nicht (danke dafür :-)), geht aber über diesen hinaus:
"Als Solareinspeiser von kleinen Gebäude-Solaranlagen bekommen Sie von negativen Strompreisen aktuell nicht viel mit – über die EEG-Förderung ist ihre Investition weiterhin abgesichert. Momentan bekommen lediglich PV-Anlagen ab 400 kWp – also mittelgroße Gewerbeanlagen – die negativen Strompreise zunehmend zu spüren. Sie erhalten nach § 51 EEG 2023 in 2024 keine Vergütung, wenn die Strompreise an der Strombörse in mindestens drei aufeinanderfolgenden Stunden negativ sind.
Dies soll sich laut Gesetzesentwurf zukünftig ändern. Die Null-Vergütung soll sofort für jeden Zeitraum gelten, in dem der Strompreis negativ ist. Die Ausfallzeiten sollen jedoch am Ende des 20jährigen Vergütungszeitraums angehangen werden. Ab 2026 sollen auch alle Anlagen unter 400 kWp betroffen sein."
https://www.sfv.de/sfv-faktencheck_abregelung