Sehr geehrter Herr Wolf,
Bitte machen sie sich keine Sorge mehr über die Einführung eines Tempolimits.
In gegenwärtiger Staatsverfassung wird es die Zeit so oder so mit sich bringen.
Anstelle von 'Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund Fahrbahn- bzw Brückenschäden' wird dafür sicher auch noch eine progressive, klimabetonende Bezeichnung in Weltenretterattitüde etabliert werden.
Den DDR-Oberen stand dieser Argumentationsstrang noch nicht zur Verfügung, aber Tempo 60 hatte es aus obigem Grund schon.
MfG