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  • verwunderer

5 Beiträge seit 29.08.2005

Gang in die Praxis entfällt nicht…

Denn bei gesetzlich Versicherten ist es weiterhin verpflichtend einmal im Quartal die Versichertenkarte einzulesen. Vorher d a r f kein Rezept ausgestellt werden. Das eRezept ist auch bei vielen Verordnungen gar nicht zulässig, z.b. Heil- Hilfsmittel, Rezepturen, Betäubungsmittel also z.b. Füllungen für Schmerzpumpen. Pflegeheim Bewohner sind auch außen vor. Die Liste der Ausnahmen für eRezept ist sehr lang. So wird aus einem einfachen Vorgang ein Bündel von vielen Vorgängen, die mit unterschiedlichen Geräten abgearbeitet werden muss.
Schade dass auch in Telepolis inkompetente Artikel zur sog. Digitalisierung erscheinen.

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