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  • better-with-bacon

mehr als 1000 Beiträge seit 06.09.2016

E-Scooter wie Radfahrer behandeln, fertig

Bei gemeinsamen Rad- und Fußwegen ist gesetzlich alles geklärt. E-Scooter-Fahrer sind keine Fußgänger. Fußgänger sind auf diesen Wegen die Schwächsten, ergo genießen sie vollen Schutz. Alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen auf diese besonders achten.

Zudem gilt natürlich § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO.

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