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  • alterpinguin

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Falsch informiert oder bewusst gelogen. Das Gesetz zum Abstand Auto-Fahrrad wurd

klarobello schrieb am 06.05.2019 10:37:
Re: Gesetzlicher Mindestabstand?

Noch nirgendwo habe ich von einem Mindestabstand gelesen, den E-Scooter von Fussgängern halten müssen.

Fährt einem ein E-Scooter gegen den Fuss, kann das Schmerzen und Behinderungen, womöglich das ganze Leben, zur Folge haben.

Mit einem gesetzlichen Mindestabstand, hätten die Fahrer eher eine Hemmung dicht an Fussgängern vorbeizufahren.

Zwischen Auto und Fahrrad ist ein Mindestabstand von 1,50 m vorgeschrieben.

Falsch informiert oder bewusst gelogen. Das Gesetz zum Seiten-Abstand Auto-Fahrrad wurde nur als Vorlage eingebracht. Es ist allerdings Rechtspraxis, dass ein ausreichender Seiten-Sicherheitsabstand eingehalten werden muss. Wie hoch der sein sollte, steht aber auch nicht in der StVO. Theoretisch können Bußgelder verhängt werden ---
ach ja, CDU/CSU hat schon mal angekündigt, dass sie dem garantiert nicht zustimmen werden.

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