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  • Wolkenschieber

mehr als 1000 Beiträge seit 14.12.2001

Eben rechhtskräftiege Verträge ...

Wenn sie nicht rechtmässig zu stande gekommen sind, dann sind sie
nichtig, und das bedeutet im Rechtsverkehr so viel, als hätte es sie
überhaupt nicht gegeben und alle Partner stehen wieder da, wo sie vor
dem Vetrag standen. Das heisst auch, dass keinerlei evtl. angefallene
Zinsen, Vetragsstrafen oder sonstige Leistungen zu bezahlenh sind.
Wenn in dem Vertrag Gegengeschäfte vereinbart wurden, dann sind die
ebenfalls hinfällig.

Und so, wie sich mir das aus den Presseberichten der letzten zwei bis
drei Jahre darstellt, sind die Chancen recht gut, das die Rep.
Österreich mit evtl. Nichtigkeitsklagen Erfolg hätte.

Aber das wird im Zweifel einige Jahre dauern bis solche Verfahren
abgeschlossen sind.

BTW. die Beurteilung, ob der Typhoon das richtige Flugzeug für den
Bedarf der Österreichsichen Luftwaffe ist, ist ein völlig anderes
Kapitel.

CU
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