Ansicht umschalten
Avatar von J.Creutzfeld
  • J.Creutzfeld

mehr als 1000 Beiträge seit 31.05.2001

Re: Die Wirksamkeit von Sanktionen erkennt man daran...

DasWoelfchen schrieb am 31.01.23 13:34:

Enyaq schrieb am 18.01.2023 13:15:

...dass Russland die Aufhebung verlangt. Wären die Sanktionen wirkungslos, könnte das Moskau die Sanktionen ja egal sein.

Vielleicht verlangt Russland ja auch die Aufhebung, weil diese Sanktionen nicht von der UN beschlossen wurden und damit völkerrechtswidrig sind.

Völkerrechtswidrige Wirtschaftssanktionen verstoßen insbesondere gegen das Gewaltverbot (Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta) oder das Interventionsverbot (Art. 2 Ziff. 7 UN-Charta). Ohne Ermächtigung des UN-Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen nicht ergriffen werden.

Apropos Interventionsverbot gemäß der UN-Charta:
Das Auftreten von westlichen Politikern auf dem Maidanplatz 2014 war genauso ein Verstoß gegen dieses Verbot, wie das Programm "Civil Society 2.0" des US Außenministerius ab 2013 oder die US Unterstützung der Wahl von Wiktor Juschtschenko 2004 in der Ukraine oder die Unterstützung von Herrn Klitschko durch die Konrad Adenauer Stiftung.

Deshalb durfte Russland in die Ukraine einmarschieren und zigtausende Zivilisten massakrieren?

Im übrigen hat Russland auch mitgeboten
https://www.fr.de/politik/russlands-belohnung-janukowitsch-11711346.html

Bewerten
- +
Ansicht umschalten