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  • dima2001

mehr als 1000 Beiträge seit 10.04.2004

Radioversion der UN-Charta

Hör ich unsere Nachrichten im Radio, so habe ich den Eindruck, dass es eine Radioversion gibt, damit sämtliche Inhalte in die magischen 0,5-3 Minuten hineinpassen:

PRÄAMBEL:
(gestrichen)
Art. 1 bis 50 (gestrichen)
Art. 51:
Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines
bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der
Vereinten Nationen keineswegs das natur-
gegebene Recht zur individuellen oder
kollektiven Selbstverteidigung. (Rest gestrichen)
Art. 52 bis 111 (gestrichen)

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.03.2024 12:56).

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