GrenSo schrieb am 01.02.2024 11:57:
sauseente schrieb am 01.02.2024 11:44:
GrenSo schrieb am 01.02.2024 11:28:
Dampflokomotive schrieb am 01.02.2024 11:23:
Es ist so oder so Diebstahl, aber beim aktuellen Vorschlag wird es einfach nur dreister, da man damit letztendlich nur Haushaltslöcher stopfen möchte.
Ob das rein rechtlich Diebstahl ist, kann hier von uns wohl niemand beurteilen, da das Thema finanzrechtlich wohl um einiges komplexer ist, als so mancher denkt oder glaubt zu denken. Von daher sollte man und erst recht hier im Forum, niemand vorschnell beurteilen.
So kompliziert ist es wirklich nicht. Die Zinsen gehören dem Anleger. Oder ist das bei deiner Bank anders?
Willst du jetzt etwas das deutsche Finanzrecht, in dem Fall Privatperson vs. Finanzinstitut unter deutscher Aufsicht, mit internationalem Recht vergleichen?
Zudem ist dein Satz "Die Zinsen gehören dem Anleger." Nicht richtig. Da diese Aussage nur dann stimmt, wenn die erzielten Zinsen aus Kapital stammen, welche rechtlich dem Anleger auch gehört und dieser auf eigene Rechnung handelte.
Ja, was denn sonst? Oder willst du uns erzählen, das Staaten nicht auf eigene Rechnung handeln? Das was du hier meinst ist das Geschäftsfähigkeiten Recht nach BGB. Da werden sicherlich keine Minderjährige Verträge abschließen.
Und zusätzlich kann es, auch bei einem solch simplen Fall wie Zinserträgen, zu Einschränkungen durch gültige AGBs des Finanzinstituts kommen.
Du siehst also, selbst auf dieser kleinen untersten Eben ist es nicht immer so leicht wie es scheint. 😉
Die AGBs gelten nur in Deutschland. Jedes Land kann die anwendbare Rechtsordnung nach den Vorschriften seines internationalen Privatrechts (IPR) bestimmen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (01.02.2024 12:21).