M.O.I Abt. Wiederbeschaffung schrieb am 01.02.2024 12:53:
Erstmal fremde Vermögen beschlagnahmen. Das ist ja schon so eine Sache, wo fraglich ist wie rechtssicher das wohl ist und wo das steht. Was wo steht - und da entsinne ich mich sehr sicher - ist, dass Deutschland sich verpflichtet hat, oder besser garantiert hat, russische Vermögenswerte zu schützen. Da gibt es einen Staatsvertrag. Der dann 2022 ausgesetzt oder gekündigt wurde, der aktuelle Status ist ein wenig unklar.
Zumindest wirkt der Vertrag aber bindend in die Vergangenheit und damit steht Deutschland durchaus in der Verantwortung für die beschlagnahmten Vermögen, mindestens für all das, was vor der Kündigung des Vertrages auf deutschen bzw. europäischen Konten lag und dann beschlagnahmt wurde und worauf Deutschland einen Einfluss hatte.Sollten mit den beschlagnahmten Geldern nun Zinsen erwirtschaftet worden sein, stehen die nach allen gängigen Rechtsgrundsätzen dem Eigentümer des Geldes zu. Also, langer Rede kurzer Sinn - wir müssen aufpassen, dass da nicht am Ende wir als deutsche Steuerzahler dafür einstehen müssen. Die EU kann die Gelder zwar treuhänderisch verwalten, aber das war es auch.
Soll das Geld nun in den allgemeinen EU-Haushalt als Einnahme einfließen, um so schlimmer, mindestens politisch: EU finanziert Haushalt mit Raubgold.Feine Schlagzeile. Und ob die Haushaltsbeschlüsse da überhaupt gültig wären? Wenn der EuGH oder ein internationales Gericht die Zuweisung als widerrechtlich beurteilt, wäre er möglicherweise nichtig.
Noch böser die Ausgabenseite, wo die EU plant, aus dem laufenden Haushalt ein Nicht-Mitglied zu begünstigen. Und Zustimmung zu erzwingen.Ach ja, und dass die aktuelle deutsche Regierung in Geldangelegenheiten nicht wirklich rechtssicher unterwegs ist, hat ihr kürzlich das BVerfG ins Stammbuch geschrieben.
Soweit mir noch bekannt, wurden die Vermögenswerte, egal ob vom russischen Staat, juristischen oder natürlichen Personen, nicht beschlagnahmt, sondern bisher nur im Rahmen der Sanktionen, welche wirtschaftsrechtlich und auch nach internationalem Recht legitim sind, eingefroren.
Eine Beschlagnahmung würde erst dann erfolgen, wenn die besagten erwirtschafteten Zinsen dem Vermögen entzogen werden.