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  • sleepdoc

mehr als 1000 Beiträge seit 09.01.2013

Das deutsche Helfersyndrom

Erstmal die Erinnerung an den Vertrag von Maastricht:

Gemäß Art. 122 und Art. 143 AEU-Vertrag kann der Rat der EU in bestimmten Notsituationen finanzielle Hilfsmaßnahmen für einzelne Mitgliedstaaten beschließen. Mit der Nichtbeistands-Klausel wird deutlich gemacht, dass dies nicht bei einem Staatsbankrott gilt.[4] Damit wird leichtfertigen Staatsverschuldungen auf Kosten anderer Mitglieder vorgebeugt.

Quelle:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Nichtbeistands-Klausel

Und für den Sonderfall der immer hilfsbedürftigen Italiener:

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/156673/umfrage/laender-mit-den-groessten-goldreserven/

Deutschland 3.362,4 t bei 83 Mio Einwohnern
Italien 2.451,8 t bei 60 Mio Einwohnern

Dann muss man in Italien eben mal ans Eingemachte gehen.

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