Erstmal die Erinnerung an den Vertrag von Maastricht:
Gemäß Art. 122 und Art. 143 AEU-Vertrag kann der Rat der EU in bestimmten Notsituationen finanzielle Hilfsmaßnahmen für einzelne Mitgliedstaaten beschließen. Mit der Nichtbeistands-Klausel wird deutlich gemacht, dass dies nicht bei einem Staatsbankrott gilt.[4] Damit wird leichtfertigen Staatsverschuldungen auf Kosten anderer Mitglieder vorgebeugt.
Quelle:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Nichtbeistands-Klausel
Und für den Sonderfall der immer hilfsbedürftigen Italiener:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/156673/umfrage/laender-mit-den-groessten-goldreserven/
Deutschland 3.362,4 t bei 83 Mio Einwohnern
Italien 2.451,8 t bei 60 Mio Einwohnern
Dann muss man in Italien eben mal ans Eingemachte gehen.