tertium non datur schrieb am 03.10.2020 04:52:
beziehungsweise der Auslegung der davon abhängigen Hoheitszonen gibt es ja durchaus die eine oder andere Kleininsel, bzgl. der ich "den Türken" recht geben muss.
Entscheidend ist nicht wem "Sie" recht geben. Entscheidend ist wem die internationalen Gerichte Recht geben. Das geltende Recht und die Gerichte haben den Türken (noch) nicht Recht gegeben. Und solange das so ist, hat sich die Türkei mit ihren Schiffen aus diesen umstrittenen Gebieten rauszuhalten.