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  • DeineMudder

mehr als 1000 Beiträge seit 27.01.2024

Der Artikel irrt: der Juristische Dienst des EU-Rates warnt..

Aus dem Artikel:

Der Juristische Dienst des EU-Rates warnt, ein Einfrieren von Vermögenswerten komme einem Sendeverbot gleich und werfe Fragen der Verhältnismäßigkeit auf.

Das ist nicht richtig. Es gibt eben keine Informationen dazu, dass der Juristische Dienst des EU-Rates eine solche Warnung ausgesprochen hat oder dass ein Einfrieren von Vermögenswerten mit einem Sendeverbot gleichgesetzt wird. [1] [2] [3]

Wer es widerlegen will, dann bitte auch mit Quellen.

P.S.: Wenn schon das im Artikel nicht richtig wäre, sollte man den Rest des Artikels dann noch lesen?

Quellen:

[1] https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/einfrieren-russischen-vermoegens
[2] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/interview-sanktionen-gegen-russland-ukraine-krieg-einfrieren-vermoegen-beschlagnahme
[3] https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions-different-types/

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.12.2024 01:28).

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