wie soll denn unsere Annalena wissen, dass man sich sein Geld verdienen muß?
Als Bundestagsabgeordnete hat Annalena entsprechende Einkünfte: Die sogenannte Abgeordnetenentschädigung (die im Grundgesetz in Artikel 48, Absatz 3 geregelt ist) beträgt seit dem 1. Juli 2019 monatlich 10.083,47 Euro. „Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen“, heißt es auf Bundestag.de, „ihre Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.“ Die monatliche Entschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst.
Zu ihrer Diät erhalten Bundestagsabgeordnete zusätzlich eine steuerfreie Aufwandspauschale, als Teil der sogenannten Amtsausstattung. Die Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und liegt derzeit bei 4.497 Euro monatlich.
Jetzt muss Sie diese ganze Chose auch noch versteuern, ehhh da bleibt nicht mehr so viel.