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  • w-j-s

mehr als 1000 Beiträge seit 24.11.2005

Begründung?

Die Abgeordneten in beiden Einrichtungen wurden gewählt.

Im Gegensatz zum Bundestag gibt es im EU-Parlament noch nicht einmal einen Fraktionszwang.

Ich sehe keinen Martin Sonneborn vergleichbaren Abgeordneten im Deutschen Bundestag....

Zum Proporz: in den USA gibt es im Kongress auch Disparitäten bei der Vertretung der Bevölkerung, am krassesten beim Senat. In Deutschland ist der Bundesrat ebenfalls alles andere als nach Bevölkerungsproporz besetzt. So haben die sechs ostdeutschen Bundesländer dort eine Sperrminorität mit 23 Stimmen von 69, obwohl sie zusammen weniger Einwohner als Nordrhein-Westfalen haben.
Die drei bevölkerungsreichsten Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg haben 50% der Bevölkerung, im Bundesrat aber nur 18 Stimmen.

Generell ist es auch so, dass in Parlamenten mit Mehrheitswahlrecht ein Großteil der Wähler nicht im Parlament repräsentiert ist, in Großbritannien etwa meist an die 50%...

Trotzdem gilt das Mehrheitswahlrecht als demokratisch und so gewählte Vertretungen als Parlament.

Woran machst du also fest, dass das EU-Parlament kein Parlament ist?

Ein vollwertiges Parlament ist es nicht, dafür fehlen Befugnisse. Aber kein Parlament? Ist es auch nicht, da es parlamentarische Befugnisse hat.

Gewiss ist es mehr Parlament als etwa die russische Staatsduma.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.12.2022 09:51).

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