DrYueh schrieb am 17.12.2022 02:22:
Vom Bundestag kann man halten, was man will, aber immerhin IST es ein Parlament.
Nö.
Der Bundestag KÖNNTE ein Parlament sein! Die nötigen Rechte dazu hat er im Gegensatz zum "EU-Parlament". Aber er nutzt sie nicht.
Darf ich dich an die Regierungsbildungen der Jahre 2017 und 2013 erinnern? Die dauerten Monate! Und was tat der Bundestag in dieser Zeit? Nichts! Man verweigerte die Arbeitsaufnahme!
Der Bundestag nimmt für sich ja immer die Bezeichnung "Arbeitsparlament" in Beschlag. Gemeint ist, daß die Arbeit nicht im Plenum stattfindet, sondern in den Fachausschüssen. Ein durchsichtiges Ablenkungsmanöver zur Rechtfertigung leerer, eigentlich gar nicht beschlußfähiger Plenen an Sitzungstagen, die dennoch Gesetze beschließen.
Gesetze, die vorher von der Regierung beschlossen wurden und im Parlamaent eigentlich nur noch durchgewunken werden.
Zur Show inszeniert man aber meist noch die formelle Befassung mit den Vorlagen in den Fachausschüssen. und genau diese Ausschüsse wurden in den gennannten Jahren monatelang nicht besetzt! Obwohl deren anteilsmäßige Besetzung durch die Wahlen längst klar war. der Bundestag verweigerte die Arbeit. Ohne Vorgaben einer Regierung konnte der also nicht handeln?
Dabei ist es doch formell eigentlich anders herum? Also das Parlament berät, beschließt, und die Ministerien (also die Regierung) setzt die Beschlüsse um?
Aber inzwischen ist ja alles egal. Siehe den Beschluß der Änderung des Paragrafen 130 StGB (Volksverhetzung). Der wurde ohne Debatte (!!) in der Nacht eiligst durchgeschleust! Und der Vorgang wurde in der Tagesordnung sogar in einem völlig anderen Punkt versteckt, so daß noch nicht einmal Journalisten, die ihre Aufgabe noch kennen, auf die Idee kommen konnte, was da geplant war!
Parlamentarische Demokratie?