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  • ronda

mehr als 1000 Beiträge seit 11.10.2011

Zwangsarbeit

Wie wird eigentlich Zwangsarbeit definiert ?

Nicht das das Betriebe dazu zählen die Bürgergeldbezieher die vom Amt "gemaßregelt" werden beschäftigen auch dazu zählen.

Zitat:
Als Zwangsarbeit werden Tätigkeiten bezeichnet, zu denen Menschen unter Androhung einer Strafe oder eines sonstigen empfindlichen Übels gegen ihren Willen gezwungen werden

CDU mit Grundsicherung: „werden Menschen, die arbeiten können, auch arbeiten gehen müssen. Ansonsten entfallen Sozialleistungen.”

Ich denke ja Entzug von Sozialleistung (lebensnotwendige Leistung) ist irgendwie ein empfindliches Übel.

Kann ich auch falsch sehen.

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