Für den Außenhandel hat die EU die Zuständigkeit. Da bedürfte es keiner nationalstaatlichen Umsetzungsakte. Siehe zum Beispiel die EU-Entscheidungen zu den Zöllen auf Landwirtschaftsprodukte mit der Ukraine: Musste Polen rechtlich so akzeptieren, wenn auch politisch erfolgreich bekämpfen.
Ob das Mercosur-Abkommen darüber hinaus in die innerstaatlichen Kompetenzen eingreift, weiß ich nicht.