Das zeigt eher die lächerlichkeit dieses Amtsblattes.
Für dich mal eine etwas neuere Ausgabe
http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/vorschriften/eg_dual_use_vo/delvo2014_1382.pdf
Denn auch du möchtest sicher nicht abstreiten das Volga Dnepr Logisticdienstleister der Russischen Streitkräfte ist.
Also unterstüzt die B747-8 Volga Dnepr beim erbringen der Dienstleistung. Es ist also def ein Dual Use, auch wenn es in dem Amtsblatt nicht beschrieben ist.
Wie du jetzt aber ersteinmal auf die Idee kommst ein EU Amtsblatt für die US Exporte nach Russland als Diskussionsbasis zu nehmen erklär mir bitte.
Die US haben da ihre eigne Verordnung.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.06.2015 15:05).