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  • KGB

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Re: Wie wäre es einmal mit einem Blick in eine Primärquelle zum Thema Dual-Use?

Heisekucker schrieb am 18.06.2015 14:41:

"Es ist verboten, Güter undTechnologien mit doppeltem Verwendungszweck mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische
Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zurVerwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zuverbringen oder auszuführen, wenn diese Güter ganz oder teil weise für militärische Zwecke oder für einen militärischen Endnutzer bestimmt sind oder bestimmt sein könnten."

Quelle:
Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014

Mit oder ohne Ursprung in der Union.

Es wäre zu prüfen ob Boeing und Volga Dnepr die Verträge in Paris PR wirksam unterschrieben haben oder ob die Verträge in den VSA unterschrieben wurde. Wenn in Paris sollte die franz. Staatsanwaltschaft evt. mal wegen verstoss gegen Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 anfange zu ermitteln.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.06.2015 15:20).

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