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  • Admagistrator

mehr als 1000 Beiträge seit 17.05.2022

Re: Mit zustimmung des Landes

Laut Völkerrecht ist die "Zustimmung des Landes" ausdrücklich nicht erforderlich.

Unter bestimmten Vorraussetzungen, dazu gehört, dass es sich um ein eigenständiges Volk handeln muss das sich eindeutig durch ethnie, Kultur und Geschichte als eigenständig identifizieren lässt.

Da kann man bei den Bewohnern der Ostukraine sicher lange drüber streiten ob diese Vorraussetzungen erfüllt sind.
Dazu kommt aber noch, dass es hier nicht um ein Referendum zur Unabhängigkeit geht sondern um einen Anschluss an Russland und letzlich zählt nicht nur das Völkerrecht sondern auch ob die Vereinten Nationen dies anerkennen. Das muss bei Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht nicht automatisch der Fall sein.

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