Besteuerung von Aktien- oder sonstigen Wertpapiertransaktionen haben mit einer Tobin-Steuer kaum etwas zu tun. Das wäre auch nichts Neues, gab es allenthalben schon, wurde z. B. unter dem Namen Stempelsteuer geführt und im Rahmen neoliberalen Überschwangs abgeschafft, z. T. in irgendeiner Form auch wieder eingeführt.
Mit der Tobin-Steuer ist hauptsächlich die Besteuerung automatisierter Hochfrequenztransaktionen im Devisen- und Derivatebereich gemeint, bei denen minimale Preisunterschiede zwischen Börsenplätzen kapitalisiert werden. Der Steuersatz ist typischerweise extrem niedrig, z. B. 0,01 Prozent. Bei den anvisierten Geschäften kann das schon genügen, um sie unrentabel zu machen. Die Masse machts. Der Hauptzweck einer Tobin-Steuer ist auch nicht das Abschöpfen hoher Summen, sondern das Bremsen des Handels bzw. seines Tempos.
Dass das die Kreise des Börsenhandels empfindlich stören würde, beweist der Umstand, dass die Einführung einer solchen Steuer seit Jahrzehnten mit allen Mitteln blockiert wird. So lange, bis aus den Vorlagen vergleichsweise harmlose Projekte geworden sind, die mit der ursprünglichen Absicht nichts mehr zu tun haben.
Wie die Idee, ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen, wird die Tobin-Steuer als systemwidrig gesehen und nachhaltig verhindert. Und daran wird sich auch nichts ändern. Das herrschende System muss von selbst zusammenbrechen, damit sich etwas ändert. Davon ist es viel weniger weit entfernt, als allgemein angenommen wird.