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  • ondori

mehr als 1000 Beiträge seit 08.12.2012

Re: Bei der Stiftung EAR registrierte Hersteller

datatype schrieb am 14.06.2024 14:21:

Zumindest Amazon ist dort registriert: WEEE Reg ID DE 89633988
Die sind aber auch tatsächlich selbst Hersteller/Inverkehrbringer/Importeur von elektrischen/elektronischen Geräten (Echo, Kindle,...).
Bei welchen Geräten ist Temu oder Aliexpress denn mehr als Handelsplatform?
Seit wann können sich Handelsplatformen oder auch reine Händler (also ohne Hersteller- oder Inverkehrbringereigenschaft) beim EAR registrieren?

Es geht nicht ums Können, sonden ums Müssen!

https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/ElektroG.pdf

Abschnitt 2
Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten

§ 6 Registrierung
(1) Bevor ein Hersteller Elektro- oder Elektronikgeräte in Verkehr bringt, ist er oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 sein Bevollmächtigter verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde mit der Geräteart und Marke registrieren zu lassen. Der Registrierungsantrag muss die Angaben nach Anlage 2 enthalten. Dem Registrierungsantrag ist oder sind

1. eine Garantie nach § 7 Absatz 1 Satz 1 oder

2. eine Glaubhaftmachung nach § 7 Absatz 3 Satz 1 und ein Rücknahmekonzept nach § 7a
beizufügen.

Der Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 sein Bevollmächtigter hat der zuständigen Behörde Änderungen von im Registrierungsantrag enthaltenen Daten sowie die dauerhafte Aufgabe des Inverkehrbringens unverzüglich mitzuteilen.

(2) Hersteller dürfen Elektro- oder Elektronikgeräte nicht in Verkehr bringen, wenn sie oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigte nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert sind. Ist ein Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter entgegen Absatz 1 Satz 1 nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert, dürfen

1. Vertreiber die Elektro- oder Elektronikgeräte dieses Herstellers nicht zum Verkauf anbieten,

2. Betreiber von elektronischen Marktplätzen das Anbieten oder Bereitstellen von Elektro- oder
Elektronikgeräten dieses Herstellers nicht ermöglichen und

3. Fulfilment-Dienstleister die Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung oder den Versand in Bezug auf Elektro- oder Elektronikgeräte dieses Herstellers nicht vornehmen.

3) Jeder Hersteller ist verpflichtet, beim Anbieten und auf Rechnungen seine Registrierungsnummer anzugeben.

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