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687 Beiträge seit 07.07.2000

Re: Weltfremde Regelung

datatype schrieb am 13.06.2024 13:21:

foobar schrieb am 13.06.2024 13:10:

Wenn der Importeur demnächst für Reparaturen sorgen soll, [...] wird es auf Pop-Up-Importeure hinauslaufen

Wie es heute schon gemacht wird im Zusammenhang mit CE bzw. ProdSG.

wären längere Gewährleistungsfristen der bessere Weg: Mit Gewährleistung können Importeure umgehen.

Was genau hindert den findigen und "kostenbewussten" Unternehmer daran hier weiterhin den bekannten Mist liefern und ebenso Einweg-Importeure/(Zwischen-)Händler zu nutzen?

Der Ansatz hier schlussendlich als Notnagel den Händler (UND ggfs. die jeweilige Handelsplatform) der das Produkt an den Endkunden verkauft in die Haftung zu nehmen ist IMHO schon richtig, die haben dann ein größeres Interesse als heute daran, nicht mehr von "EinwegImportfirma76592 1Euro Ltd vertreten durch Wan Tan Su Pe wohnhaft zusammen mit weiteren 1000 gleichartigen *Importeuren* in einer 8qm Einraumwohnung in Hamburg (derzeit aber alle leider unerreichbar auf Geschäftsreise in Asien) " zu kaufen. Angst macht mir allerdings: Gilt die Haftung für ein Recht auf Reparatur dann im schlimmsten Falle auch für den privaten Verkauf von gebrauchten Waren?

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