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  • Theodem

mehr als 1000 Beiträge seit 27.08.2015

Re: Grenzsicherung

Da sorgt schon das BverfG dafür, dass hier nicht mit
"Notstandsgesetzen" plötzlich eine Ermächtigung der Frau Merkel
stattfindet.

Wie schon geschrieben: Nur weil der Rechtsstaat bei den Flüchtlingen
außer Kraft ist, heißt das noch lange nicht, dass er überall außer
Kraft wäre.

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