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Avatar von Tanzmausentfuehrer
  • Tanzmausentfuehrer

mehr als 1000 Beiträge seit 25.02.2019

Danke fuer die Antworten

Aber kann die deutsche Regierung einem Privatunternehmen wie zB. Schwedt das Geschaeft verbieten?
Immerhin ist der Bezug von Rohoel aus der Druschba legal (EU Wettbewerbsrecht) und da auch ausl. Investoren beteiligt sind greift die Energiecharta,CETA,TTIP u.a. .
Ein Notstand der zumindest kurzfristig ansetzen wuerde kann lt. GG nicht erklaert werden, es besteht ja kein Notstand.
Diese Vertraege wurden zum Schutz der Mafia unterzeichnet, zum Schutz von Rosneft,Total, Shell usw.:

https://www.heise.de/tp/features/Klimaschutz-ist-Friedenspflicht-6455177.html

https://www.heise.de/tp/news/Fridays-for-Future-Ohne-uns-wird-nichts-passieren-6200977.html

Was sagen Energierechtfachleute zum Sachverhalt?

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