SATFVT schrieb am 09.04.2024 08:32:
Zum einen ist das Land gar kein Vertragspartner also der Falsche Adressat in der Sache.
Zum anderen wird gar kein Gas Abgelehnt und somit liegt es beim Lieferanten den Vertrag zu erfüllen.
Und zum Schluss gibt es noch Höhere Gewalt und Unzumutbarkeit was z.B. auch den Lieferanten entbindet Gas zu liefern wenn die Pipeline Zerstört wurde.
Dr. Graichen führte aus:
Take-or-Pay-Vereinbarungen bei Gaslieferungen sehen vor, dass der Pro-
duzent bzw. der Lieferant die Verpflichtung übernimmt, Erdgas bis zu
einer im Vertrag bestimmten maximalen Menge zu liefern, und der Käu-
fer verpflichtet sich, auf jeden Fall einen bestimmten Teil dieser Mengen
zu bezahlen, unabhängig davon, wieviel er tatsächlich im vereinbarten
Zeitraum abgenommen hat. Werden die vertraglich vereinbarten Gas-
mengen nicht geliefert, greift die Take-or-Pay-Klausel nicht
Das angegebene Wirtschaftslexikon dagegen schreibt:
Der Take-or-Pay-Vertrag dient dazu, neben den üblichen Absatzrisiken - deren Absicherung bzw. Minimierung schon Take-and-Pay-Vereinbarungen anvisieren - zusätzlich auch noch produktionsbedingte Lieferausfälle und damit normalerweise verbundene Erlösverluste abzusichern. In diesem Sinne lassen sich die Marktrisiken im Zusammenhang mit der Projektfinanzierung gerade von sehr finanzintensiven Projekten nochmals stärker reduzieren. Top-Klauseln finden sich häufig in Lieferverträgen mit Großkunden der Energiewirtschaft.
Diese Ausführungen widersprechen sich ohne nähere Erklärung. Die Verträge dürften ohnehin einerseits für Nichtjuristen unverständlich sein und andererseits als Firmengeheimnis nicht publiziert werden. Es bleibt somit nur der Geruch von Fichtennadeln.