haben das gleiche Asyl- bzw. Migrationsverfahren zu durchlaufen. Bis dieses entschieden ist verbleiben diese Menschen in den dafür geschaffenen Migrationseinrichtungen und werden komplett versorgt.
Weiter steht es den dort lebenden Personen frei, bis zur Entscheidung des Verfahren, diese Einrichtung jederzeit zu verlassen, allerdings nur in eine Richtung -dorthin wo sie hergekommen sind.
Das sehe ich als vernünftig und richtig an.
In der UN Flüchtlingskonvention sind Wunschreisen in ein bevorzugtes Land nicht vorgesehen.