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  • SATFVT

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Re: Stillstand der Windräder wird vergütet, wohin mit all dem Strom?

Für die Dauer von mindestens drei aufeinanderfolgenden Stunden mit negativen Preisen wird der Zahlungsanspruch auf 0 gesenkt.
Steht im EEG §51

Die Stundenanzahl wird mehrmalig verringert und beträgt ab 2027 nur noch eine Stunde.

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