SATFVT schrieb am 15.07.2024 12:18:
Für die Dauer von mindestens drei aufeinanderfolgenden Stunden mit negativen Preisen wird der Zahlungsanspruch auf 0 gesenkt.
Steht im EEG §51Die Stundenanzahl wird mehrmalig verringert und beträgt ab 2027 nur noch eine Stunde.
Viel einfacher wäre es doch, nur die ganzjährig garantierte Leistung zu bezahlen und für die Abnahme von Überproduktionen zu kassieren. Das gäbe einen richtigen Anreiz für Speichertechnologien. Wohin sich die Technik dann wohl entwickeln würde?