SATFVT schrieb am 15.07.2024 12:18:
Für die Dauer von mindestens drei aufeinanderfolgenden Stunden mit negativen Preisen wird der Zahlungsanspruch auf 0 gesenkt.
Steht im EEG §51Die Stundenanzahl wird mehrmalig verringert und beträgt ab 2027 nur noch eine Stunde.
Negative Strompreise kommen aber von den Fossilen Kraftwerken, für die ist es billiger mal zu negativen Preisen anzubieten als die Anlagen runter und wieder rauf zu fahren, wenn zu viel von den erneuerbaren kommt.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.07.2024 17:49).