Porcupine17 schrieb am 12.10.2024 16:22:
Würde in Deutschland eine ausländische 28-jährige Regimegegnerin (sagen wir mal eine G-8 Demonstrantin) plötzlich im Gefängnis versterben würden auch Fragen gestellt werden.
Dafür gibt es sogar ein rechtliches Vorgehen, das in Deutschland einzuhalten ist, egal ob Regimegegener oder nicht: Wenn in Deutschland ein Gefangener plötzlich im Gefängnis verstirbt, sind mehrere rechtliche Schritte und Verfahren zu beachten:
1. Feststellung des Todes: Der Anstaltsarzt stellt den Tod fest und dokumentiert die Todesart sowie die Ursache schriftlich.
2. Benachrichtigungspflichten: Der Leiter der Justizvollzugsanstalt muss umgehend die Staatsanwaltschaft und die Polizei informieren. Diese müssen dann Ermittlungen einleiten, insbesondere wenn die Todesursache unklar ist oder auf äußere Einflüsse hindeutet.
3. Informierung der Angehörigen: Die nächsten Angehörigen des Verstorbenen sind schnellstmöglich über den Tod zu benachrichtigen und gebeten, sich zur Übernahme der Bestattung zu äußern.
4. Standesamtliche Anzeige: Der Sterbefall wird dem Standesamt gemeldet, ohne dass dabei auf die Inhaftierung hingewiesen wird.
5. Ermittlungen: Bei unklaren Todesursachen können strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden, um die Umstände des Todes zu klären.
Diese Verfahren sollen sicherstellen, dass der Tod transparent behandelt wird und alle rechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
All das hat in Russland bei der Journalistin (!) wohl nicht stattgefunden.
Quellen:
[1] https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/togef
[2] https://www.deutschlandfunk.de/tod-in-obhut-des-staates-wenn-menschen-in-der-haft-sterben-100.html