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  • hdwinkel

mehr als 1000 Beiträge seit 16.06.2012

Re: Wie sehen sie das mit dem Völkerrecht?

Duesseldorfer schrieb am 13.10.2024 11:54:

Das besagt, das kein anderes Land sich in die inneren Angelegenheiten eines anderes Landes einmischen darf.

M.E. verstößt die EU dann gegen Völkerrecht, wenn Sie das, macht was sie fordern.

Gruß
D.

Fordern kann die EU, was immer ihr beliebt. In diesem Fall unterstütze ich diese Forderung.
Aber die EU hat mit dem Fall der gestorbenen Journalistin juristisch nichts zu tun.
Weder die Ukraine, noch Russland sind Teil der EU, so dass zumindest EU-Regeln greifen würden.
Ansonsten gibt es unabhängige internationale Gremien, z.B. bei der UN oder dem IRK die sich um die Aufklärung von Kriegsverbrechen bemühen.

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