hdwinkel schrieb am 13.10.2024 12:11:
Duesseldorfer schrieb am 13.10.2024 11:54:
Das besagt, das kein anderes Land sich in die inneren Angelegenheiten eines anderes Landes einmischen darf.
M.E. verstößt die EU dann gegen Völkerrecht, wenn Sie das, macht was sie fordern.
Gruß
D.Fordern kann die EU, was immer ihr beliebt. In diesem Fall unterstütze ich diese Forderung.
Aber die EU hat mit dem Fall der gestorbenen Journalistin juristisch nichts zu tun.
Weder die Ukraine, noch Russland sind Teil der EU, so dass zumindest EU-Regeln greifen würden.
Ansonsten gibt es unabhängige internationale Gremien, z.B. bei der UN oder dem IRK die sich um die Aufklärung von Kriegsverbrechen bemühen.
Nicht richtig. Ich verweise auf das Völkerstrafgesetzbuch.