Stephan Geue schrieb am 12.10.2024 00:51:
Kennt das ukrainische Strafrecht einen fahrlässigen Mord?
Andere Länder, andere Sitten.
Keine Ahnung, aber andere Länder kennen die vorsätzliche Tötung. Unterlassene Hilfeleistung (gilt als vorsätzliche Tötung) bei Kriegsgefangenen dürfte ein Verstoß gegen die Genfer Konvention und somit ein Kriegsverbrechen sein. Bei verschleppten Zivilisten zieht es noch längeren Rattenschwanz an Verstößen nach sich.
Ich vermute, da ist bei der Übersetzung etwas schiefgelaufen. Ich würde jedoch dafür keine Kastanien aus dem Feuer holen, es fehlt schlicht der Verweis auf das ukrainische Original.