Nö, das steht so nicht mal im Artikel.
Betroffen wären zuerst nur sehr große Unternehmen ... und die physisch liefernden und USt-enthaltenden Rechnungen der in der EU ansässigen Unternehmen sind ja schon jetzt korrekt.
Sooo klein musst du gar nicht sein, dass du die Umsatzschwellen für die Zielländer überschreitest. Ist ausserdem keine wilde Sache, anhand Zielland Lieferung resp. Unternehmenssitz des Empfängers die korrekte USt zu verlangen.
Ausserdem hast du sowieso bei Export die monatliche Anmeldung bei Nettorechnungskunden abzugeben, auch DATEV beim Steuerberater ist Standard :-)