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Avatar von lord-greg
  • lord-greg

107 Beiträge seit 05.04.2007

Re: Völkerrechtlich stellt sich die Situation wie folgt dar.

Welcher der o.g. Schritte sind völkerrechtswidrig? Von Attributierung wie eklatant, barbarisch usw. sehe einmal ab.

Ein militärischer Angriff auf einen anderen Staat, ohne dass durch diesen Staat einen Angriff bevorsteht ist gemäss Definition ein Angriffskriegt und nach Völkerrecht illegal. Wäre Russland nur in die Separatistenregionen einmarschiert, wäre wohl noch kein Völkerrecht gebrochen worden. Mit dem Agriff auf die ganze Ukraine hingegen schon.

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