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  • Sir Henry I.

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Re: Völkerrechtlich stellt sich die Situation wie folgt dar.

lord-greg schrieb am 01.03.2022 09:58:

Welcher der o.g. Schritte sind völkerrechtswidrig? Von Attributierung wie eklatant, barbarisch usw. sehe einmal ab.

Ein militärischer Angriff auf einen anderen Staat, ohne dass durch diesen Staat einen Angriff bevorsteht ist gemäss Definition ein Angriffskriegt und nach Völkerrecht illegal. Wäre Russland nur in die Separatistenregionen einmarschiert, wäre wohl noch kein Völkerrecht gebrochen worden. Mit dem Agriff auf die ganze Ukraine hingegen schon.

Dumm nur, dass die Ukronazis zuerst die beiden Volksrepubliken angegriffen haben (bzw. diese seit 2014 nie eingestellt haben).

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