Porcupine17 schrieb am 01.03.2022 11:20:
Torte25 schrieb am 01.03.2022 09:14:
Die Oblaste Donezk und Lugansk haben eine Sezession von der Ukraine durchgeführt und durch Volksabstimmungen in den Oblasten legitimiert.
Die Sezessionsgebiete haben anschließend Staatsgebilde, namentlich Volksrepubliken gegründet.
Die Volksrepubliken wurden durch Russland als Staaten anerkannt.
Die Volksrepubliken haben mit Russland Freundschafts- und Beistandsverträge abgeschlossen. Diese Veträge sehen u.A. gegenseitigen militärischen Beistand vor.
Nachdem die Ukraine fortgesetzt die Volksrepubliken militärisch attakiert hat, baten diese Russland um militärischen Beistand.
Russland hat diesen militärischen Beistand gewährt.
Welcher der o.g. Schritte sind völkerrechtswidrig? Von Attributierung wie eklatant, barbarisch usw. sehe einmal ab.
Dieser Punkt:
"Nachdem die Ukraine fortgesetzt die Volksrepubliken militärisch attakiert hat, baten diese Russland um militärischen Beistand."Ich bezweifle das es diesen Ukrainischen Angriff gegeben hat. Zeitlich müsste das am letzten Mittwoch gewesen sein. Anerkennung war Mittwoch morgen, Kriegsbeginn die Nacht zu Donnerstag. Also im Angesicht einer von drei Seiten aufmarschierten russischen Armee haben die Ukis nichts besseres zu tun gehabt als den Vorwand für einen Krieg zu liefern?
Das riecht doch nach dem Golf von Tonkin...
Vielleicht mal mit Ihrem Stuss aufhören.
Den Völkerrechtswidrigen ukrainischen Angriff gibt es seit 2014.
https://www.krone.at/402985
Selbstbestimmungsrecht der Völker
UNO-Charta, Artikel 1, Absatz 2:
"Jeder Staat hat die Pflicht, jede Gewaltmaßnahme zu unterlassen, welche die Völker, auf die sich die Erläuterung dieses Grundsatzes bezieht, ihres Rechts auf Selbstbestimmung, Freiheit und Unabhängigkeit beraubt.
Bei ihren Maßnahmen und ihrem Widerstand gegen solche Gewaltmaßnahmen im Bemühen um die Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts sind diese Völker berechtigt, im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Charta Unterstützung zu suchen und zu erhalten."