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Avatar von steinschlag (1)
  • steinschlag (1)

156 Beiträge seit 24.02.2022

ich übersetze mal:

"(1) Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

"d.h.: wer (gilt also also wohl auch z.B. für den deutschen Bundeskanzler oder Mitglieder des Bundestages) Deutsche direkt oder indirekt zum Wehrdienst anwirbt um sie dann zugunsten z.B. der Ukraine in den Krieg zu schicken wird mit Freiheitsstrafe ... bestraft. Aber sicherlich alles nur eine Frage des Wordings oder eines Arbeitsesssens mit den Verfassungsrichtern.

Sorry, aber das konnte ich jetzt so nicht stehenlassen, muss alles gleich wieder weg...

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