Die Fragen von Emotion, Romantik, Liebe, Zärtlichkeit, Vertrauen
usw., die sind staatlich nicht abgefragt, auch nicht reserviert für
Ehepaare aus Mann und Frau.
Die stehen in jeder Form diesseits der Grenzen des StGB nach
Abschaffung von Kuppeleipragrapf und StGB§175 jedem Einzeln,
paarweisse oder auch in größerer Gruppe offen.
Kein Thema für Behörden, Staatsanwälte oder Richter, siehe bereits
1968 die denen nachgesagt Rudelbumser der K1 in München, ebenso Mitte
der 80er die Sanyassin, rechtlich egal.
Die Schwulen&Lesben bemühen sich ja auch nicht politisch um
romantisch oder sado-maso lieben zu dürfen, die fragen nach der
amtlichen Beurkundung.
usw., die sind staatlich nicht abgefragt, auch nicht reserviert für
Ehepaare aus Mann und Frau.
Die stehen in jeder Form diesseits der Grenzen des StGB nach
Abschaffung von Kuppeleipragrapf und StGB§175 jedem Einzeln,
paarweisse oder auch in größerer Gruppe offen.
Kein Thema für Behörden, Staatsanwälte oder Richter, siehe bereits
1968 die denen nachgesagt Rudelbumser der K1 in München, ebenso Mitte
der 80er die Sanyassin, rechtlich egal.
Die Schwulen&Lesben bemühen sich ja auch nicht politisch um
romantisch oder sado-maso lieben zu dürfen, die fragen nach der
amtlichen Beurkundung.