In der Schweiz träumt man nur vom Ehegattensplitting. Da werden Konkubinatspaare einzeln besteuert und die Ehepaare gemeinsam, was zur Folge hat, dass viele Paare aus Steuergründen unverheiratet bleiben . Da lenkt der Staat gegen seinen Willen die Zusammenlebensmodelle. Warum man die Veranlagung nicht ändern mag? Drohende Steuerausfälle.