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  • Ralf Krämer (1)

62 Beiträge seit 01.11.2020

Erst mal richtig informieren!

Selbstverständlich kann das Ehegattensplitting nicht ersatzlos abgeschafft werden, das fordert auch niemand, der oder die ein bisschen Ahnung von der Sache hat. Als Kehrseite der ehelichen Unterhaltsverpfichtungen muss die Person, die für die andere aufkommt, wenn diese nicht genug eigenes Einkommen hat, einen Unterhaltsfreibetrag absetzen können, so wie es bei getrennt Lebenden und Geschiedenen auch ist. Selbstverständlich dürfen zusammen lebende Verheiratete nicht schlechter gestellt sein.

Was aber abgeschafft gehört, ist die riesige Steuerersparnis sehr hoch Verdienender mit nicht oder nur minimal erwerbstätiger Ehegattin (oder Ehegatten, sehr sehr selten). Die Paare, die es nötig haben, mit geringen und mittleren Einkommen, haben nämlich viel weniger vom Splitting als Leute mit sechsstelligen Jahreseinkommen. Die Mehreinnahmen könnten für viel bessere Förderung von Familien, höheres Kindergeld, oder auch Bafög eingesetzt werden. Und dass die gegenwärtige Besteuerung mit den Steuerklassen III/V, wo die niedriger verdienende Person weit übermäßige monatliche Abzüge hat, diese dazu treibt, nur (fast) steuerfreie Minijobs zu machen und nicht mehr, ist erwiesen.

Das Splitting geht ja von der Fiktion aus, dass das gemeinsame Einkommen eines Paares gleichmäßig zwischen beiden aufgeteilt wird. Wer hier das Splitting hochhält, sollte das dann auch so handhaben bei sich: also alle Einkommen werden geteilt oder auf ein gemeinsames Konto gezahlt, auf das beide gleichermaßen vollen Zugriff haben. Wenn nur eine Person Einkommen erzielt, gibt sie automatisch gleich die Hälfte davon ab. Ich gehe davon aus, dass das in der Wirklichkeit gerade bei denen mit hohen Einkommen, die am meisten vom Splitting profitieren, nicht passiert. Also bitte ...

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