Sperrnix schrieb am 19.07.2024 00:11:
Meine Kritik am Splitting ist nur, dass ein kinderloses Ehepaar einen höheren Grundfreibetrag hat, als eine alleinerziehende Mutter mit Kind.
Der Grundfreibetrag gilt pro Person.
Ob jemand Kinder hat oder nicht, ist Privatsache. Für Kinder gibt es Kinderfreibeträge. Möchtest Du Leute vor der Steuererklärung in die Kinderwunschpraxis schicken? Und was ist mit alleinerziehenden Väter? Kommen die mal wieder nicht vor?
Beispiel C) betrachtet nicht den Haushalt und unterschlägt damit mindesten den Grundfreibetrag.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.07.2024 08:46).