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530 Beiträge seit 14.06.2023

Re: JEIN ...

jungspund schrieb am 17.07.2024 11:10:

Videobeweis schrieb am 17.07.2024 11:06:

jungspund schrieb am 17.07.2024 11:04:

Videobeweis schrieb am 17.07.2024 10:41:

Ob IV/IV oder III/V die finale Abrechnung erfolgt erst am Jahresende mit der Steuererklärung und dann zahlt man nach oder bekommt was wieder.

Wenn ich das richtig verstanden habe, muss man Zusammenveranlagung beantragen UND dann schlägt irgendwie die Steuerpogression positiv zu Buche, WENN die Unterschiede sehr groß sind. Das wars dann aber auch.

Dann hast du nichts verstanden. 😂

Jetzt wurde mir aber auch nichts erklärt .... 😥

Welche Steuerklasse du und deine Frau wählen hat null Einfluss darauf wieviele Steuern ihr im Jahr bezahlt. Der Schlussstrich wird mit der Steuererklärung gezogen. Egal ob III/IV oder IV/IV ihr zahlt am Ende auf den Cent den gleichen Betrag.

Das Ehegattensplitting hingegen stellt sicher, dass ihr immer die gleichen Steuern bezahlt wie eure Nachbarn. Die zwar auf den Cent das gleiche Haushaltseinkommen wie ihr besitzt aber eine (ohne Splitting) bessere oder schlechtere steuerliche Verteilung dieses Betrages haben.

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