sobald eine gemeinsame Veranlagung existiert wird zur Berechnung der Einkommenssteuer das gesamte Einkommen genommen und durch 2 dividiert und auf dieser Basis die Steuer berechnet. Es dabei egal in welcher Steuerklasse man ist.
Die Steuerklasse 3/5 hat lediglich bei stark unterschiedlichen Einkommen die Vorteile, dass zum Einen bereits dem Ehepaar bereits vor der Steuererklärung mehr Geld zur Verfügung steht und zum anderen die Finanzämter nach der Steuererklärung weniger an Steuererstattungen leisten müssen.
Würde hingegen es keine gemeinsame Veranlagung existieren, gibt es auch keine Bedarfsgemeinschaft und somit könnte der nichtarbeitende Partner Bürgergeld, Wohngeld usw beantragen und müßte dies auch nach bestehendem Recht auch erhalten, was für den Staat deutlich teurer kommen würde ...
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.07.2024 11:23).