Genau so ist es. Die Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V geht davon aus, dass ohnehin immer beide Ehegatten arbeiten und dann eben wie bei der Kombination IV/IV dasselbe an Steuern zahlen.
Die Lebenswirklichkeit sieht aber anders aus. Wer unter Steuerklasse III arbeitet, hat schon einmal sofort eine dreistelligen Betrag mehr Netto pro Monat zur Verfügung. Bei Steuerklklasse IV muss er sich das mit einem Jahr Verspätung von Finanzamt zurückholen, so er denn dann noch lebt. Arbeitnehmer mit Steuerklasse III sind die, die etwa einen nicht erwerbstätigen Ehepartner haben, also Hausfrau, Mutter oder Erwerbsminderungsrentner oder einen Klein-Selbständigen, zB. mit einem Fingernagelstudio oder Hundesalon, also eben jemanden, der nicht viel einbringt.
Diese Leute sind ganz klar benachteiligt. Und dann kommt noch der Knaller: Folgerichtig muss mit der Abschaffung der Steuerklasse III auch die Leistungstabelle für das Arbeitslosengeld für diese Leute abgeschafft werden. Wer derzeit mit einem Durchschnittsverdienst von 3780€ bei Steuerklasse III Arbeitslosengeld bezieht, erhält monatlich 1674,60€ (ohne Kinder) und bei Steuerklasse IV aber nur 1492,80€ , also monatlich 181,80€ weniger. Diese Differenz bekommt er natürlich nicht später vom Finanzamt zurück, weil bekanntlich aufs Arbeitslosengeld keine Steuern gezahlt werden (nur gemäß Progressionsvorbehalt). Wie man auch hier sieht: Rot-Grün macht arm, Rot-Grün muss man sich leisten können.