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mehr als 1000 Beiträge seit 05.06.2020

Re: Bei „Steuervorteil“ kann man aufhören zu lesen

Sigar schrieb am 17.07.2024 13:30:

szul schrieb am 17.07.2024 12:37:

Videobeweis schrieb am 17.07.2024 10:35:

Alle verdienen im Jahr Summe X

Wobei allgemein wohl gilt: X(A) >> X(B) > X(C).
Das darf man dabei nicht vergessen.

Warum werden Partner, die nicht verheiratet sind, beide mit Steuerklasse 1 veranschlagt? Warum zahlt ein(e) Alleinerziehende/r mehr Steuern als ein kindesloses Ehepaar?
Wenn Du die absolute Gleichbehandlung willst, müsste man das eh schon ausufernde Steuerrecht noch weiter aufblähen.

Den Steuerfall will ich sehen, wo ein Alleinerziehender mehr Steuern zahlt, als ein kindesloses Ehepaar. Der Alleinerziehende wäre dann wirtschaftlich sehr leistungsfähig. Und wer mit Steuerklassen kommt, der hat noch nie eine Steuererklärung abgegeben.
Um deine Frage zu beantworten: Partner, die nicht verheiratet sind, sind gegenseitig nicht unterhaltspflichtig und des weiteren GG Art6.
Ein kinderloses Ehepaar ohne Ehegattensplitting sollte sich dann scheiden lassen. Das eröffnet ganz andere Gestaltungsmöglichkeiten. Er schafft die Kohle ran (wird voll versteuert). Sie bezieht dann Bürgergeld und stockt bei ihm als Haushaltshilfe auf (das mindert die Steuerlast von ihm). Die Kosten der weiteren Wohnung übernimmt der Staat. (Es muss nicht Haushaltshilfe sein, Bürokraft bei Selbständigen geht z.B. auch). Und wer mit wem, wie oft Sex hat und in den Urlaub fährt, das Auto geborgt bekommt usw, das geht den Staat nichts (mehr) an. Da müsste der alte § 180 von 1900 wieder her (Kuppeleivorschriften). Partnertausch bzw. Gruppensex sind schwere Kuppelei, Duldung der Unzucht mit Dritten werden wieder verfolgt.

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